Der Weg in meine Praxis:
Bitte nutzen sie hierfür die telefonischen Sprechzeiten dienstags und donnerstags in der Zeit zwischen 12 Uhr und 12.50 Uhr. Hier können erste Fragen und Anliegen besprochen werden, es erfolgt dann die Vereinbarung eines Erstgesprächs im Rahmen einer festen Sprechstunde.
Nachdem festgestellt wurde, das eine ambulante Verhaltenstherapie indiziert ist, erfolgen mindestens 2 (maximal 4) probatorische Sitzungen um einen Überblick über die aktuelle Problematik zu gewinnen, gemeinsame Ziele zu definieren, Inhalte zu klären und natürlich auch um zu schauen, dass auf beiden Seiten „die Chemie“ stimmt. Dann kommt es zur Einleitung einer Psychotherapie in Form einer Kurzzeittherapie (maximal 24 Sitzungen zu je 50 Minuten) oder Langzeittherapie (60 bis maximal 80 Stunden zu je 50 Minuten).
Eine besondere Form der kurzfristigen Behandlungsmöglichkeit ist die Akutbehandlung im Umfang von 12 Behandlungseinheiten zu je 50 Minuten. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann, wenn es erforderlich ist, in eine Kurzzeit- und Langzeittherapie umgewandelt werden.
Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen sofern eine Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Dies können sie vorab mit ihrer Krankenkasse klären.
Privatversicherte Patienten sollten auf jeden Fall im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Leistungen übernimmt.
Bei Privat- Versicherten und Selbstzahlern erfolgt die Berechnung des Honorars gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)